Im Immobilienrecht beraten, beurkunden und beglaubigen wir insbesondere in folgenden Zusammenhängen:
Im Gesellschaftsrecht und im Handelsrecht beraten, beurkunden und beglaubigen wir insbesondere in folgenden Zusammenhängen:
Im Erbrecht und bei Schenkungen beraten, beurkunden und beglaubigen wir insbesondere in folgenden Zusammenhängen:
Im Familienrecht beraten und beurkunden wir insbesondere in folgenden Zusammenhängen:
Im Zusammenhang mit der Errichtung von Vollmachten bzw. Patientenverfügungen beraten, beurkunden und beglaubigen wir insbesondere in folgenden Zusammenhängen:
Die Notarkosten sind (ähnlich wie die Kosten des Grundbuchamtes und des Handelsregisters) in Deutschland bundeseinheitlich und verbindlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt, so dass es bei der Inanspruchnahme notarieller Leistungen in Deutschland keine Kostenunterschiede gibt.
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